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Das Angebot des kontrollierten Trinkens (kT) fokussiert sich auf die Zielgruppe der Menschen über 55 Jahre mit einer langjährigen Alkoholabhängigkeit, welche etwas an ihrem Konsum verändern möchten, jedoch nicht das Ziel der Abstinenz haben. Die intensive Bearbeitung des Suchtverhaltens wird kombiniert mit professioneller Pflege und Betreuung.
Die Grundhaltung zum Konzept «kT 55+» ist die Akzeptanz von Alkoholabhängigkeit als Krankheit, welcher nicht ausschliesslich mit Abstinenz begegnet wird. Die Betroffenen lernen, als Experten ihrer Selbst, ihr Ziel im Umgang mit der Sucht zu definieren. Um das persönliche Ziel und wirksame Interventionen zu finden und umzusetzen, bietet das Pflegeheim «kT 55+» spezialisierte Pflege und Betreuung rund um die Uhr.
Der Aufenthalt ist unbefristet. Die Bewohnerinnen und Bewohner können so lange bleiben, wie sie auf die Pflege und Betreuung angewiesen sind und das Angebot angemessen ist.
Für eine Aufnahme im Pflegeheim «kT 55+» muss die Bereitschaft vorhanden sein,
in einer Gemeinschaft zu leben und sich an Regeln zu halten.
den Konsum von Alkohol gemäss individueller Vereinbarung anzupassen und Medikamente (inkl. Substitutionsmittel) gemäss Verordnung einzunehmen.
mit dem Personal zusammen zuarbeiten.
Der Pflegebedarf ist genügend gross, so dass ein Aufenthalt in einem Pflegeheim gerechtfertigt ist. Jedoch muss die Fähigkeit der örtlichen Orientierung und mehrheitlich selbständigen Mobilität, bei Bedarf mit Hilfsmittel, auf dem Areal gewährleistet sein. Menschen zwischen 55 und 65 Jahren müssen nachweisen, dass die Finanzierung des Aufenthaltes gesichert ist.
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt über eine telefonischen Anfrage 062 887 80 80 oder direkt über das Anmeldeformular.
Die Leitung Pflege oder deren Stellvertretung nimmt mit Ihnen Kontakt auf, klärt Ihre Fragen und erläutert das Angebot. Im Anschluss an das telefonische Gespräch kann die schriftliche Anmeldung erfolgen. Die schriftliche Anmeldung wird erst mit dem Vorstellungsgespräch und dem Einverständnis zum Eintritt aller verbindlich.
Im persönlichen Vorstellungsgespräch werden mit Ihnen gegenseitige Fragen, Anliegen und Erwartungen geklärt. Dazu gehört auch eine Besichtigung vor Ort.
Für einen Eintritt benötigt es Ihr Einverständnis, bei Bedarf des Beistands sowie der Leitung Pflege.
Die Finanzierung für den Aufenthalt muss vor Eintritt gesichert sein.
Die Pensions- und Betreuungskosten sowie Nebenleistungen gehen zu Lasten der Bewohner. An den Kosten für die Pflegeleistungen beteiligt sich der Krankenversicherer mit einem fixfestgelegten Betrag, welcher nach dem Pflegebedarf abgestuft wird.
Wir klären mit dem Kostenträger die Finanzierung des Aufenthaltes und beantragen eine Kostengutsprache oder eine Garantie der Kostenübernahme. Liegt diese vor, werden vor dem Eintritt die restlichen Formalitäten geregelt. Es kommt zur Unterzeichnung des Pflegeheimvertrages und der Hausordnung.